Behandlung im Voraus Planen (BVP)

Behandlung im Voraus planen (BVP) - ist ein Konzept zur Realisierung wirksamer Patientenverfügung. Dabei erhalten Interessenten im Rahmen eines professionell begleiteten Gesprächsprozesses u.a. Gelegenheit, eigene Maßstäbe für künftige medizinische Behandlungen bei Einwilligungsunfähigkeit zu entwickeln und aussagekräftig und verbindlich für alle Beteiligten zu dokumentieren.

Wir möchten mit Ihnen ein Sterben in Würde und Selbstbestimmung ermöglichen, daher setzen wir im Seniorenhaus Lindenhof das Konzept Behandlung im Voraus planen (BVP) um und haben hierzu eine Mitarbeiterin vom Sozialen Dienst als zertifizierte Gesprächsbegleiterin qualifiziert.

 

Patientenverfügungen gibt es seit Anfang der 1970er Jahre. Durch das dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes wurde das Rechtsinstrument der Patientenverfügung in Deutschland erstmals gesetzlich geregelt. Es wird daher umgangssprachlich auch als "Patientenverfügungsgesetz" bezeichnet und trat am 01.September 2009 in Kraft. Es regelte erstmals, dass Patientenverfügungen Geltung zu verschaffen sind, wenn sie auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.

 

Im Prinzip befürworten die meisten Menschen, dass anhand von Vorausplanungen ungewünschte medizinische Anstrengungen zur Lebensrettung und Lebensverlängerung vermieden werden sollen. Gleichzeitig sind sich die meisten Menschen bewusst, dass Patientenverfügungen seit Jahrzehnten in der realen Welt medizinischer Entscheidungsfindung meist nur eine untergeordnete Rolle spielen. Kritische Entscheidungen in Unkenntnis des Patientenwillens sind an der Tagesordnung - zu Hause, im Altenheim oder auf der Intensivstation.

 

Es ist uns im Seniorenhaus Lindenhof ein großes Anliegen, dass unsere Bewohnerinnen und Bewohner hier selbstbestimmt ihr Leben leben können. Logische Konsequenz dieses Denkens ist es auch, sich Gedanken über das Sterben machen zu dürfen. Dieses Denken und den Austausch darüber möchten wir hier im Haus zur gängigen Praxis werden lassen.

 

Sie haben die Möglichkeit, jeden Mittwoch (nach Terminvergabe) mit unserer Mitarbeiterin Sevilay Hermes (zertifizierte Gesprächsbegleiterin) über dieses sensible Thema zu sprechen, sich beraten zu lassen und bei Bedarf eine Patientenverfügung zu erstellen.

 

Sie erreichen Frau Hermes unter der Rufnummer: 02181 234 413